Rechtsprechung zu § 37 StPO
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BGH, Beschluß vom 01.07.2003 - 4 StR 181/03

Unzulässige Revision (fehlende Revisionsbegründung / fehlender Revisionsantrag; keine Wiedereröffnung der Rechtsbehelfseinlegungsfrist durch eine erneute Zustellung zum Verteidiger).

§ 345 Abs. 1 StPO; § 145a Abs. 3 StPO; § 37 Abs. 2 StPO

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