Rechtsprechung zu § 371 StPO
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BGH, Beschluß vom 03.12.1992 - 3 StB 6/92

BGHSt 39, 75; Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren (Rehabilitation; Rechtsfehler prinzipiell keine Wiederaufnahmegründe); Verfahren vor dem Reichsgericht wegen Verrat militärischer Geheimnisse durch Carl von Ossietzky.

§ 359 Nr. 5 StPO; § 361 StPO; § 371 StPO

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