Rechtsprechung zu § 420 StPO
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BGH, Urteil vom 28.06.2005 - 4 StR 133/05

Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (fehlerfreie Feststellung einer Tatbegehung bei Schuldunfähigkeit: Alternativen, Steuerungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit).

§ 420 StPO; § 20 StGB; § 63 StGB

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