Rechtsprechung zu § 45 StPO
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BGH, Beschluß vom 04.07.2007 - 1 StR 204/07
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (Nachholung der versäumten Handlung; Verdrängung der Wochenfrist durch die Monatsfrist bei besonderen Fällen).
§ 45 StPO
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BGH, Beschluß vom 30.01.2007 - 4 StR 570/06
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (mangelnde Glaubhaftmachung: mangelndes Verschulden, Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages).
§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
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BGH, Beschluß vom 10.08.2006 - 4 StR 84/06
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
§ 45 StPO
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BGH, Beschluß vom 09.05.2006 - 4 StR 8/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Unzulässigkeit: Zeitpunkt der Kenntnis vom Fortfall des Hindernisses; Unbegründetheit: Zurechnung nach § 85 II ZPO bei der Nebenklage).
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BGH, Beschluß vom 26.04.2006 - 1 StR 154/06
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Verfristung; Absprache; qualifizierte Rechtsmittelbelehrung; Verschulden des Angeklagten: Inkaufnahme des Eingangs nach Fristablauf und unbedingte Weisung an den Verteidiger); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages von Amts wegen.
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BGH, Beschluß vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht); ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen bei justiziellem Verschulden; einwöchige Nachholfrist; Mitteilungspflicht gemäß § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO (Ordnungsvorschrift; wirksame Zustellung).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO