Rechtsprechung zu § 45 StPO
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BGH, Beschluß vom 20.09.2005 - 5 StR 354/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache (Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender qualifizierter Belehrung; Haftentscheidung); redaktioneller Hinweis.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
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BGH, Beschluß vom 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (Verhinderung; Darlegung der formalen Voraussetzungen für die sachliche Prüfung des Wiedereinsetzungsantrags: Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses; Fristlauf der Wochenfrist mit Kenntnisnahme durch den Angeklagten; grundsätzlich keine Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung des Verurteilten).
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BGH, Beschluß vom 01.07.2005 - 5 StR 583/03
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision (Behauptung eines abgepressten Rechtsmittelverzichts; Missbrauch der Untersuchungshaft; Verfahrensabsprache; Glaubhaftmachung: Widersprüche im Vortrag, den Angeklagten belastende Zweifel; qualifizierte Belehrung).
§ 44 StPO; § 112 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 StPO
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BGH, Beschluß vom 26.10.2004 - 4 StR 151/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags (Glaubhaftmachung und Zurechnung von Verteidigerverschulden).
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BGH, Beschluß vom 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen (Faxausfall); Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung (pflichtgemäße Beurteilung; Beurteilungsspielraum bei Tötungsdelikten).
§ 136 StPO; § 163a StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 StPO; § 46 Abs. 1 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO