Rechtsprechung zu § 45 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
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61
BGH, Beschluß vom 10.12.2002 - 5 StR 433/02
Wiedereinsetzung (fehlende formgerechte Nachholung).
§ 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO
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32
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61
BGH, Beschluß vom 27.11.2002 - 2 StR 437/02
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als unzulässig.
§ 45 StPO; § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO
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61
BGH, Beschluß vom 27.02.2002 - 2 StR 27/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; positive Sozialprognose; Prüfungspflicht)
§ 45 StPO; § 46 Abs. 1 StPO; § 56 Abs. 2 StGB
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34
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61
BGH, Beschluß vom 21.02.2002 - 5 StR 40/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsfrist; Glaubhaftmachung (eidestattliche Versicherung des Angeklagten); Rechtsmittelverzicht.
§ 44 StPO; § 45 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
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35
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61
BGH, Beschluß vom 22.11.2001 - 4 StR 331/01
Unbegründeter Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO
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36
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61
BGH, Beschluß vom 21.03.2001 - 3 StR 91/01
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Glaubhaftmachung; Keine eidesstattliche Versicherung des Angeklagten; Verschulden des Verteidigers (Entbindung von der Schweigepflicht)
§ 44 StPO; § 349 Abs. 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
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37
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61
BGH, Beschluß vom 20.02.2001 - 4 StR 553/00
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 44 StPO; § 45 StPO
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38
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61
BGH, Beschluß vom 17.01.2001 - 1 StR 470/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 44 StPO; § 45 StPO
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39
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61
BGH, Beschluß vom 20.12.2000 - 3 StR 392/00
Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig, infolge Fristablaufs
§ 45 Abs. 1 S.1 StPO
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40
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61
BGH, Beschluß vom 08.11.2000 - 3 StR 282/00
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand als unzulässig, infolge Ablauf der Wochenfrist
§§ 349 Abs. 2, 45 Abs. 1 StPO
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