Rechtsprechung zu § 464 StPO
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BGH, Beschluß vom 25.07.2007 - 2 StR 239/07

Unzulässige Kostenbeschwerde.

§ 464 Abs. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 07.03.2007 - 2 StR 31/07

Anfechtung der Kostenentscheidung mit der Revision; sofortige Beschwerde.

§ 311 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 464 Abs. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 11.01.2007 - 3 StR 402/06

Unzulässige Beschwerde gegen Kosten- und Auslagenentscheidung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Nebenklagerevision; Prüfung der Erfolgsaussicht).

§ 304 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 397a Abs. 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 10.01.2007 - 5 StR 454/06

Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Teilaufhebung als Teilerfolg; Billigkeit) und gegen die Versagung einer Entschädigung (Untersuchungshaft; Billigkeit; fehlerfreie Ermessensausübung: besondere Härte der Untersuchungshaft und Berücksichtigung bei der Strafzumessung).

§ 464 Abs. 3 StPO; § 473 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 8 Abs. 3 StrEG; § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

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BGH, Beschluß vom 21.03.2006 - 4 StR 110/05

Zuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung).

§ 464 Abs. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 22.12.2005 - 4 StR 347/05

Sofortige Beschwerde der Nebenklage (Kostenentscheidung; Auferlegung der notwendigen Auslagen der Nebenklage bei Verurteilung wegen eines anderen Delikts als des Nebenklagedelikts).

§ 464 Abs. 3 StPO; § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO

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BGH, Beschluß vom 13.10.2005 - 4 StR 143/05

Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 Abs. 3 StPO (sofortige Beschwerde; Entscheidung nach dem Veranlasserprinzip; Kosteneinheit; Aussetzung; Erfolg im kostenrechtlichen Sinn bei einer Urteilsaufhebung nach Revision).

§ 464 Abs. 3 StPO; § 465 Abs. 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 31.05.2005 - 5 StR 184/05

Sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung im Sicherungsverfahren; ergänzender Gutachtenauftrag).

§ 464 Abs. 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 12.08.2003 - 1 StR 111/03

Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde gegen die Zuerkennung von Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen.

§ 8 Abs. 3 Satz 3 StrEG; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 03.07.2003 - 2 StR 173/03

Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung (Adhäsionsverfahren: Voller Erfolg durch Zuspruch eines angemessenen Schmerzensgeldes).

§ 177 Abs. 2 StGB; § 267 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 311 StPO

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