Rechtsprechung zu § 464 StPO
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BGH, Beschluß vom 09.10.2002 - 5 StR 42/02

Unzulässige sofortige Beschwerde der Nebenklage gegen Kostenentscheidung (Revisionseinlegung).

§ 74 JGG; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 08.01.2002 - 3 StR 453/01

Anrechnung erlittener Untersuchungshaft; Verschleppungsabsicht (Zurechnung)

§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 464 Abs. 3 StPO; § 137 StPO; § 12 Abs. 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 18.05.1999 - 5 StR 228/99

Zuständigkeit; Sofortige Beschwerde der Nebenklage;

§ 464 Abs. 3 StPO;

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BGH, Beschluß vom 13.04.1999 - 4 StR 119/99

Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Einheitliches erstinstanzliches Verfahren;

§ 354 Abs. 2 StPO; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO; § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO;

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BGH, Beschluß vom 27.01.1999 - 2 StR 603/98

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde in Hinblick auf die Kostenentscheidung; Notwendige Auslagen bei der Nebenklage

§ 464 Abs. 3 StPO; § 472 Abs. 1 StPO

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BGH, Beschluß vom 16.07.1997 - 2 StR 545/96

BGHSt 43, 146; keine ausdrückliche Freistellung von Kosten, die Dritten auferlegt wurden, in der Kostenentscheidung gegen den Angeklagten; Auferlegung von Kosten auf einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

§ 51 Abs. 1 S 1 StPO; § 464 StPO

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