Rechtsprechung zu § 473 StPO
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BGH, Beschluß vom 21.01.2004 - 2 StR 429/03

Auslagenerstattung (keine Überbürdung der Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel sowohl des Angeklagten als auch des Nebenklägers).

§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO

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BGH, Beschluß vom 06.11.2003 - 1 StR 451/03

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle Kostenbelastung für teilweise erfolgreiche Revision (ersichtliche Absicht der Anfechtung über den Teilerfolg hinaus).

§ 64 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 11.09.2003 - 4 StR 252/03

Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Aufrechterhaltung trotz des Vorwurfs, dass der Angeklagte noch nie einen Therapieversuch unternommen habe); Kosten- und Auslagenentscheidung (Billigkeit; notwendige Auslagen der Nebenklägerin; Einstellung hinsichtlich einer festgestellten Straftat lediglich wegen eines Rechtsfehlers bei der Strafzumessung).

§ 64 StGB; § 467 Abs. 1 und 4 StPO; § 472 Abs. 2 StPO; § 473 Abs. 1 StPO

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BGH, Beschluß vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02-5

Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf, Beschreibung der Beweismittel; Übersendung des vollständigen Beschlusses; Form der Bekanntmachung bei Gefährdung des Untersuchungszwecks; Gebot der späteren vollständigen Bekanntmachung); Kostenauferlegung auf die Staatskasse im Falle einer unsachgemäßen Begründung (Grundsätze der Sachgerechtigkeit und Billigkeit im Kostenrecht); effektiver Rechtsschutz.

§ 102 StPO; § 473 StPO; § 34 StPO; § 35 StPO; Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 4 GG

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BGH, Beschluß vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02-5

Keine Belastung mit den Kosten eines zurückgenommenen, aber unbegründeten Rechtsmittels, das durch unvollständige Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses motiviert ist; Ausnahmen von der allgemeinen Begründungspflicht des § 34 StPO.

§ 473 Abs. 1 StPO; § 34 StPO

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BGH, Urteil vom 17.10.2002 - 3 StR 249/02

Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des Todeseintritts nach oder vor der Wegnahme); Kostenentlastung bei Teilerfolg der Revision des Angeklagten.

§ 52 StGB; § 251 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 473 Abs. 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 04.09.2002 - 5 StR 376/02

Keine Sicherungsverwahrung gegen einen Heranwachsenden; Kostentragung (Quotelung).

§ 66 StGB; § 106 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 473 Abs. 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 03.07.2002 - 2 StR 170/02

Verfall; Einziehung; Vorrang der Ansprüche des Tatopfers; keine Kostenteilung bei geringem Erfolg der Revision.

§ 73 StGB; § 74 StGB; § 473 Abs. 4 StPO

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BGH, Beschluß vom 11.06.2002 - 3 StR 158/02

Freispruch; Schuldunfähigkeit; Kostenlast bei Ergänzung der Urteilsformel.

§ 20 StGB; § 473 StPO

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BGH, Beschluß vom 24.04.2002 - 2 StR 44/02

Auslagenerstattung (keine Überbürdung bei beiderseitig erfolglosem Rechtsmittel; notwendige Auslagen des Angeklagten und des Nebenklägers).

§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO

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