Rechtsprechung zu § 473 StPO
bei hrr-strafrecht (Sortierung: neuere zuerst)
von
28
BGH, Beschluß vom 24.04.2002 - 2 StR 44/02
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers; Gesetzesverletzung; Beschwer des Nebenklägers; Auslagenerstattung.
von
28
BGH, Beschluß vom 20.03.2002 - 2 StR 58/02
Auslagenerstattung (durch die erfolglose Revision der Nebenklägerin dem Angeklagten entstandene notwendige Auslagen; keine Überbürdung)
§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO
von
28
von
28
BGH, Urteil vom 17.11.1999 - 2 StR 362/99
Kostenlast bei Rechtsmittel, das auf rein formelle Korrektur eines Urteils gerichtet ist
§ 473 StPO
von
28
von
28
von
28
BGH, Beschluß vom 11.02.1999 - 3 StR 651/98
Kostenpflicht des Angeklagten im Verfahren erster Instanz und der Revision
von
28
BGH, Beschluß vom 03.12.1998 - 4 StR 569/98
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen; Tateinheit zwischen Verschaffen von Falschgeld und mehreren Einzelakten des Inverkehrbringens; Versuch des Inverkehrbringens bei Übergabe an polizeiliche Vertrauensperson; Kostentragung bei geringem Revisionserfolg
§ 22 StGB; § 52 StGB; § 146 Abs. 1 Nr 1 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 473 Abs. 4 StPO