Rechtsprechung zu § 51 StPO
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BGH, Beschluß vom 24.05.2000 - 1 StR 139/00

Verwerfung der Revision als unbegründet; Anrechnung von Freiheitsentziehung im Ausland

§ 349 Abs. 2 StPO; § 51 StPO

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BGH, Beschluß vom 16.07.1997 - 2 StR 545/96

BGHSt 43, 146; keine ausdrückliche Freistellung von Kosten, die Dritten auferlegt wurden, in der Kostenentscheidung gegen den Angeklagten; Auferlegung von Kosten auf einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

§ 51 Abs. 1 S 1 StPO; § 464 StPO

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