Rechtsprechung zu § 58a StPO
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BGH, Beschluß vom 03.08.2004 - 1 StR 288/04

Grundsätzliche Verpflichtung zur Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im Ermittlungsverfahren.

§ 58a Abs. 1 Satz 2 StPO

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BGH, Beschluß vom 08.07.2004 - 1 StR 273/04

Gebotene Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im Ermittlungsverfahren (Dokumentationspflicht; Opferschutz bei schwerwiegenden Sexualstraftaten).

Art. 3 EMRK; § 58a Abs. 1 Satz 2 StPO

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