Rechtsprechung zu § 59 StPO
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BGH, Beschluß vom 11.05.2006 - 4 StR 131/06

Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des Angeklagten und Ausschließung bei der Vernehmung (absoluter Revisionsgrund; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung eines als Geschädigter vernommenen Zeugen; Ausschluss des Beruhens im Einzelfall; Auswirkung der Nichtvereidigung als Regelfall); Konfrontationsrecht (Fragerecht).

§ 267 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 59 StPO; § 60 StPO

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BGH, Beschluß vom 16.11.2005 - 2 StR 457/05

BGHSt 50, 282; Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung.

§ 273 StPO; § 274 StPO; § 59 StPO; § 48 OWiG

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BGH, Beschluß vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05

Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz der Senate und Auffassung des 2. Strafsenats; Beruhen).

§ 59 StPO; § 274 StPO; § 337 StPO

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BGH, Beschluß vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05

Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (Rügevoraussetzung des Beschlusses).

§ 59 Abs. 1 StPO n.F.; § 238 StPO

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BGH, Beschluß vom 15.02.2005 - 1 StR 584/04

Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher Begründungsbedarf).

§ 59 StPO n.F.

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BGH, Beschluß vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04

Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung; Gericht); Rügepflicht (Präklusion).

§ 59 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO

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BGH, Beschluß vom 23.09.2004 - 3 StR 255/04

Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen); absoluter Revisionsgrund; Entfernung des Angeklagten.

§ 61 StPO a.F.; § 59 StPO n.F.; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO

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BGH, Beschluß vom 06.07.2004 - 4 StR 193/04

Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher Zwischenrechtsbehelf; Ausschluss des Beruhens nur bei Ausschluss anderer Aussagen des Zeugen oder deren Verfahrensbedeutung).

§ 59 StPO; § 238 Abs. 2 StPO

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BGH, Urteil vom 10.12.2003 - 2 StR 387/03

Nichtvereidigung (Beruhen); Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage; Darstellung im Urteil).

§ 59 StPO; § 337 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02

BGHSt 48, 221; Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur im Ausnahmefall (rechtliches Gehör; Informationsfunktion; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; faires Verfahren; gerichtliche Fürsorgepflicht); erneute Entscheidung über die Vereidigung bei erneuter Zeugenvernehmung in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung; Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Ausschluss bei einer Zeugenvernehmung (regelmäßige Heilung durch die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten).

§ 200 StPO; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 59 StPO; § 61 Nr. 2 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 III lit. a EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG

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