Rechtsprechung zu § 61 StPO
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BGH, Beschluß vom 23.09.2004 - 3 StR 255/04

Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen); absoluter Revisionsgrund; Entfernung des Angeklagten.

§ 61 StPO a.F.; § 59 StPO n.F.; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO

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BGH, Beschluß vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02

BGHSt 48, 221; Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur im Ausnahmefall (rechtliches Gehör; Informationsfunktion; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; faires Verfahren; gerichtliche Fürsorgepflicht); erneute Entscheidung über die Vereidigung bei erneuter Zeugenvernehmung in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung; Anwesenheitsrecht des Angeklagten und Ausschluss bei einer Zeugenvernehmung (regelmäßige Heilung durch die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten).

§ 200 StPO; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 59 StPO; § 61 Nr. 2 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 III lit. a EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG

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BGH, Beschluß vom 21.03.2002 - 1 StR 543/01

Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung; Abwesenheit) bei der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung des Zeugen (unvereidigter Zeuge; Ausnahmefälle)

§ 338 Nr. 5 (i.V.m. § 247) StPO; § 61 StPO

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BGH, Urteil vom 12.12.2001 - 1 StR 441/01

Vereidigungsverbot (Tatbeteiligung); Strafvereitelung (Verteidiger; fehlender Vorsatz); fehlgeschlagener Versuch (Freiwilligkeit); Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

§ 61 StPO; § 258 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 30 Abs. 1 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 1 StGB

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BGH, Urteil vom 22.11.2001 - 1 StR 367/01

Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf alle mit der Vernehmung zusammenhängenden Verfahrensvorgänge (Vorhalte); Anwesenheit; Augenschein: Absehen von der Vereidigung (Begründung); Bedeutungslosigkeit; Sachverständiger (Hinzuziehung zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen); Hang (Anordnung von Sicherungsverwahrung; Selbstverständlichkeit bei der Durchführung gewichtiger Straftaten)

§ 247 StPO; § 61 Nr. 1 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 4 StPO; § 261 StPO; § 72 StPO; § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

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