Rechtsprechung zu § 68 StPO
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BGH, Beschluß vom 26.09.2002 - 1 StR 111/02

Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei / verdeckte Ermittler (Identifizierung des Vernommenen verhindernde technische Veränderung der Bild- und Tonübertragung bei anderenfalls entgegenstehender Sperrerklärung der zuständigen Stelle); Fragerecht; Konfrontationsrecht; Verteidigung; Zeuge vom Hörensagen; Glaubwürdigkeitsprüfung (Konzentration auf die Analyse des Aussageinhalts); Verwertung des Wissens anonym gehaltener Zeugen durch Beweissurrogate; Aufklärungspflicht; Verteidigungsrecht.

Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 247a StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 96 StPO; § 68 Abs. 3 StPO; § 137 StPO; § 132 GVG; Art. 20 Abs. 3 GG

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