Rechtsprechung zu § 81c StPO
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BGH, Beschluß vom 19.01.2000 - 3 StR 531/99

BGHSt 45, 367; Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher Beistand bei einer Speichelprobe als belastende Indizien.

§ 81 c StPO; § 136 Abs. 1 StPO; § 137 Abs. 1 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 261 StPO

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BGH, Urteil vom 15.11.1994 - 1 StR 461/94

BGHSt 40, 336; einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht eines verstandesunreifen Angehörigen; grundsätzlich keine Verwertung der Ergebnisse bei Einwilligung ohne vorherige Belehrung (Ausnahme bei sicherer Aussage nach Belehrung).

§ 52 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO

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