Rechtsprechung zu § 81c StPO
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BGH, Urteil vom 15.11.1994 - 1 StR 461/94
BGHSt 40, 336; einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht eines verstandesunreifen Angehörigen; grundsätzlich keine Verwertung der Ergebnisse bei Einwilligung ohne vorherige Belehrung (Ausnahme bei sicherer Aussage nach Belehrung).
§ 52 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 52 Abs. 3 StPO; § 81c Abs. 3 Satz 2 StPO