Rechtsprechung zu § 151 BGB a.F.
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BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

a) Das Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 VerbrKrG steht einem konkludenten Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB nicht entgegen.

b) Zur Auslegung einer Klausel, die Rückzahlungsbeschränkungen für ein einer GmbH gewährtes eigenkapitalergänzendes Darlehen regelt.

BGB a. F. § 151, § 607; VerbrKrG i. d. F. ab 1. 5. 1993 § 4 Abs. 1

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