Rechtsprechung zu § 195 BGB a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

31
von
87
BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

32
von
87
BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

a) Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/ 02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/ 05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).

b) Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).

ZPO §§ 91a, 574 Abs. 2, Abs. 3; BGB §§ 242, 985

Volltext bei lexetius.com

33
von
87
BGH, 29.09.2008 - II ZR 234/07

a) Das gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundene Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu passivieren.

b) Schadensersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG verbotener Auszahlungen (§ 43 Abs. 3 GmbHG) verjähren gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren ab der jeweiligen Zahlung. Unterlässt der Geschäftsführer die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft gegen den Zahlungsempfänger (§ 31 Abs. 1 GmbHG) bis zum Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche (hier § 31 Abs. 5 Satz 1 a. F. GmbHG), wird dadurch nicht eine weitere Schadensersatzverpflichtung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG mit einer erst von da an laufenden Verjährungsfrist gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG ausgelöst.

GmbHG §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1, 5 a. F., 43 Abs. 2, 3, 4

Volltext bei lexetius.com

34
von
87
BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

a) Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage. Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung kommt es nicht an.

b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.

BGB §§ 171, 172, 199, 812

Volltext bei lexetius.com

35
von
87
BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

a) Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.

b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.

BGB §§ 171, 172, 204, 812; ZPO §§ 690, 692

Volltext bei lexetius.com

36
von
87
BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06

Sind Ehegatten vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Beitrittsgebiet geschieden worden, so ist ihr gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen, falls bislang nicht geschehen, nach Maßgabe des Art. 234 § 4 Abs. 5 EGBGB i. V. m. § 39 Abs. 1 des Familiengesetzbuchs der DDR (FGB) auseinanderzusetzen. Der Anspruch jedes Ehegatten auf eine solche Auseinandersetzung unterliegt nicht der Verjährung (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 194/ 00 - FamRZ 2002, 1097, 1098).

Der Anspruch ist auf eine umfassende Auseinandersetzung gerichtet. Ein Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung eines im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten stehenden Grundstücks ist gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten und in die Auseinandersetzung nach § 39 Abs. 1 des Familiengesetzbuchs der DDR einzubeziehen. Dies gilt auch dann, wenn der Entschädigungsanspruch gegen den anderen Ehegatten gerichtet wird.

EGBGB Art. 231 § 6, Art. 234 § 4; FGB § 39

Volltext bei lexetius.com

37
von
87
BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben; Bundesauftragsverwaltung; Weisung; Bundesaufsicht; Erstattungsanspruch Verwirkung; Verjährung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; Kostenerhebung; Prozesszinsen.

Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sind nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn sie den Anspruch auf Erstattung von Zweckausgaben der Höhe nach oder die Begründetheit entsprechender Einreden und Einwendungen betreffen.

Sachliche und personelle Aufwendungen, die der Errichtung und dem Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle zuzurechnen sind, sind i. S. d. Art. 104a Abs. 2 GG durch die Aufgabenerfüllung im Auftrag des Bundes entstehende Zweckausgaben des Landes.

Zur Verjährung und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung von Zweckausgaben.

GG Art. 85 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, Art. 104a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5; AtG § 9a Abs. 3, §§ 21a, 24; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 288, 291; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

Volltext bei lexetius.com

38
von
87
BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.

BGB §§ 199, 765

Volltext bei lexetius.com

39
von
87
BGH, 06.06.2008 - V ZR 52/07

Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.

BGB a. F. §§ 197, 463 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

40
von
87
BGH, 02.06.2008 - II ZA 1/07

Zur Auslegung der besonderen Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB bei der Berechnung der Verjährungsfristen für "Altfälle" der Kapitalaufbringung im GmbH-Recht.

EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht