Rechtsprechung zu § 197 BGB a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
40

BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 39/04

Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Rückzahlung von Mehrwertsteuerbeträgen, die der Leasingnehmer ohne Rechtsgrund periodisch auf die Leasingraten gezahlt hat, sind Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nach § 197 BGB a. F. der vierjährigen Verjährung unterliegen. Sie verjähren auch dann nicht entsprechend § 196 BGB a. F. in zwei Jahren, wenn für Ansprüche des Leasinggebers die zweijährige Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a. F. gilt.

BGB a. F. §§ 196, 197

Volltext bei lexetius.com

2
von
40

BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a. F. gerichtet.

WEG § 28 Abs. 2; BGB a. F. § 197

Volltext bei lexetius.com

3
von
40

BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a. F.

b) Nach § 988 BGB herauszugebende Gebrauchsvorteile stellen auch dann keine wiederkehrenden Leistungen i. S. d. § 197 BGB a. F. dar, wenn sie nach dem objektiven Mietzins zu berechnen sind.

c) Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen in § 258 ZPO einerseits und § 197 BGB a. F. andererseits ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Vorschriften nicht deckungsgleich.

BGB § 197 a. F.

Volltext bei lexetius.com

4
von
40

BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

a) Von einem abstrakten Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB a. F. kann im Zweifel nicht ausgegangen werden, wenn in einer Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen über dessen Haftung auf den Schuldgrund ausdrücklich hingewiesen wird.

b) Auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis kann gemäß § 218 Abs. 2 BGB a. F. zu der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F. führen, wenn die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung den Anspruchsteller klaglos stellen und ein rechtskräftiges Feststellungsurteil im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a. F. ersetzen sollte.

c) Die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB a. F. gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfallschadens; dabei handelt es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, für die (unmittelbar) die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F. gilt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 300/ 99 - VersR 2000, 1116).

d) Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch das Schweben von Verhandlungen im Sinne von § 852 Abs. 2 BGB a. F zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.

BGB §§ 197 a. F., 218 a. F., 780 a. F., 781 a. F., 852 Fassung: 16. August 1977

Volltext bei lexetius.com

5
von
40

BGH, 27.05.2008 - XI ZR 409/06

Bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehenskapitals eines Annuitätendarlehens findet § 197 BGB a. F. auf den Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers keine Anwendung.

BGB § 197 (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung)

Volltext bei lexetius.com

6
von
40

BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

a) Ermäßigt sich ein Zinssatz nach § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG, so sind in die Erstattung darüber hinausgehender Zinszahlungen nicht nur im Vertrag als Zinsen bezeichnete, sondern auch sonstige laufzeitabhängige Vergütungen mit zinsähnlichem Charakter einzubeziehen.

b) Läßt sich die Höhe von vereinbarten Geldbeschaffungskosten und Bearbeitungsgebühren mit dem einmaligen Aufwand des Darlehensgebers bei der Darlehensgewährung nicht rechtfertigen, so können sie, auch wenn sie als Einmalentgelte ausgestaltet sind, als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz anzusehen sein.

c) Für den Anspruch auf Rückerstattung solcher Einmalentgelte gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren.

d) Ermäßigt sich bei einer sogenannten unechten Abschnittsfinanzierung der Zinssatz wegen Fehlens der gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b Satz 2 VerbrKrG erforderlichen Angabe des Gesamtbetrags aller vom Verbraucher zu erbringenden Leistungen im Kreditvertrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG, so erstreckt sich die Ermäßigung auf die gesamte Vertragslaufzeit.

VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b, § 6 Abs. 2 Satz 2; BGB a. F. § 195, § 197, § 607, § 812

Volltext bei lexetius.com

7
von
40

BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05

a) Ein Grundurteil beschwert eine Partei, soweit es für sie negative Bindungswirkung hat. Der bloße Anschein einer Bindungswirkung, der von einem in unzulässiger Weise die Höhe des Schadens behandelnden Grundurteil ausgeht, rechtfertigt die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht.

b) Der Anspruch des Darlehensgebers auf Nichtabnahmeentschädigung unterlag der 30-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB a. F., nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a. F.

ZPO §§ 304, 542; BGB § 197 a. F.

Volltext bei lexetius.com

8
von
40

BGH, 06.06.2008 - V ZR 52/07

Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.

BGB a. F. §§ 197, 463 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

9
von
40

BGH, 18.10.2005 - VI ZR 312/04

Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines erkrankten Kindes) sind wiederkehrende Leistungen, für die die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F. gilt, auch wenn der Anspruch nicht aus § 843 BGB, sondern aus einem anderen Rechtsgrund (hier: Behandlungsvertrag mit einem Arzt) hergeleitet wird.

BGB §§ 197 a. F., 249 ff.; 843 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

10
von
40

BGH, 28.01.2003 - VI ZR 263/02

Zur Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einem Abfindungsvergleich (Fortführung der Rechtsprechung BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 230/ 01 - VersR 2002, 474, 475; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 318/ 97 - VersR 1999, 382, 383; vom 26. Mai 1992 - VI ZR 253/ 91 - VersR 1992, 1091, 1092).

BGB a. F. §§ 218 Abs. 1, 208, 197

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht