Rechtsprechung zu § 218 BGB a.F.
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BGH, 21.11.2002 - IX ZB 85/02
Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche in einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis wurzeln. Das noch nicht rentennahe Alter des Schuldners steht einer solchen Pfändung grundsätzlich nicht entgegen.
SGB I § 54 Abs. 4
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BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01
Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs
Tatbestand: Die klagende Bundesanstalt für Arbeit nimmt den Beklagten nach der Gewährung von Konkursausfallgeld auf Zahlung übergegangener Arbeitsentgeltansprüche in Anspruch.
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BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01
Ein Abfindungsvergleich, in dem eindeutig die Einstellung des Kfz-Haftpflicht-versicherers zum Ausdruck kommt, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen ist, beendet die Hemmung der Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auch für die in diesem Vergleich vorbehaltenen Ansprüche auf Ersatz erst in der Zukunft möglicher materieller Schäden, soweit diese von der Anspruchsanmeldung umfaßt sind.
PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3
