Rechtsprechung zu § 249 BGB a.F.
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BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02
Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsanspruchs der Klägerin für das Jahr 1999.
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BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
BGB § 249
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BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 325/02
Tarifauslegung: Anspruch eines Copiloten auf Umschulung auf ein anderes Flugzeugmuster
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als Copilot (CPT, First Officer - FO -) auf den Flugzeugmustern B 757/ B 767 Anspruch auf Umschulung auf das Flugzeugmuster B 747-200 Passage hat, und zwar im Wege des Schadenersatzanspruchs in natura, hilfsweise wird Schadenersatz in Geld ...
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BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
Urlaub - Rechtsmißbrauch
Tatbestand: Die Parteien streiten über Urlaub des Jahres 2000. Der 1958 geborene Kläger ist seit November 1993 bei dem beklagten Verein als Hausmeister angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis sind auf Grund beiderseitiger Organisation und einzelvertraglicher Vereinbarung die Arbeitsbedingungen für ...
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BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT-MTV) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr
1. Nach § 28 Abs. 3 EKT-MTV wird der Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf das dem Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr übertragen und ist spätestens bis zum 30. Juni zu nehmen.
2. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Angestellte von Ersatzkassen, die im Urlaubsjahr an weniger Tagen gearbeitet haben, als ihnen tarifvertraglich Urlaubstage zustehen. Für diese Angestellten wird der Urlaub nur nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres übertragen.
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BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01
Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland
Nach dem Saarländischen Gesetz Nr. 1436 erhalten Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen bereits zum Jahreswechsel 1999/ 2000 erfüllt haben, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 bis ausschließlich 50 v. H. im Rahmen der Besitzstandswahrung weiterhin drei Arbeitstage Zusatzurlaub. Das Fehlen entsprechender Regelungen für den öffentlichen Dienst läßt nicht den landesrechtlichen Anspruch auf Zusatzurlaub für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft entfallen.
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BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00
Tarifliche Ausschlußfristen
1. Hängt ein Anspruch davon ab, daß der Arbeitnehmer einen Wunsch äußert, wird der Anspruch nicht vor Abgabe der entsprechenden Erklärung fällig.
2. Sind nach den Bestimmungen eines Tarifvertrags Ansprüche "gegenüber der Personalabteilung" oder einer "entsprechenden zuständigen Stelle" geltend zu machen, so reicht dafür die Geltendmachung gegenüber einem Prozeßbevollmächtigten des Arbeitgebers aus, soweit ein mit dem Anspruch in Zusammenhang stehender Prozeß geführt wird.
