Rechtsprechung zu § 276 BGB a.F.
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BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.

WEG § 15 Abs. 1; BGB § 434 a. F.

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