Rechtsprechung zu § 281 BGB a.F.
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BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
Bei Einreichung einer im Ausland zuzustellenden Klage obliegt es dem Kläger weder, eine besondere Art der Zustellung zu beantragen, noch ohne eine Aufforderung durch das Gericht weitere Exemplare der Klageschrift einzureichen, deren es zur Zustellung im Ausland bedarf.
ZPO § 270 Abs. 3 a. F.
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BGH, 13.06.2002 - IX ZR 196/01
Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde.
BeurkG § 53
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BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine wegen der Beschädigung, des Untergangs, des Verlusts oder des Diebstahls des Leasingobjekts gezahlte Versicherungsentschädigung auch insoweit dem Leasinggeber zu, als sie seinen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.
BGB § 535
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BGH, 16.05.2002 - III ZR 330/00
Zum Anspruch des Sicherungsnehmers (Darlehensgebers) gegen den Vorbehaltsverkäufer (Warenlieferanten) auf Auskehrung des aus der Verwertung von Sicherheiten erzielten Übererlöses.
BGB § 455 in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung
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BGH, 03.05.2002 - V ZR 217/01
Ein Zahlungsanspruch des Fiskus aus Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB besteht nur, wenn das Grundstück, über das der Verpflichtete vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verfügt hat, bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen war (Abweichung vom Senatsbeschl. v. 26. März 1998, V ZR 232/ 97, VIZ 1998, 387).
EGBGB 1986 Art. 233 § 16 Abs. 2
