Rechtsprechung zu § 282 BGB a.F.
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BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.

BGB § 651 j

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BGH, 16.05.2002 - III ZR 330/00

Zum Anspruch des Sicherungsnehmers (Darlehensgebers) gegen den Vorbehaltsverkäufer (Warenlieferanten) auf Auskehrung des aus der Verwertung von Sicherheiten erzielten Übererlöses.

BGB § 455 in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung

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