Rechtsprechung zu § 284 BGB a.F.
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BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03
Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist
1. Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.
2. Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03
Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz
1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.
2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.
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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02
Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden
Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
Vergütung von Rufbereitschaft
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft gemäß § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT auch für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme der Arbeitsleistung während der angeordneten Rufbereitschaft.
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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit
Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis übernommen, entsteht keine neue Wartezeit gemäß § 3 Abs. 3 EFZG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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BGH, 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.
BGB § 284 Abs. 1 a. F.
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BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02
a) Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt nicht ohne weiteres zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.
b) Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist, was die Parteien insoweit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbaren.
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BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Tatbestand: Die Parteien streiten um die Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" für Betriebsrentner in Höhe von 150, 00 DM netto für das Jahr 2000.
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BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02
Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung. Der Kläger war seit dem 1. Oktober 1971 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Er war zuletzt Leiter der Organisationseinheit "Kraftfahrt/ Betrieb" im Servicezentrum M. Vor der Beklagten war Arbeitgeberin des ...
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BGH, 20.03.2003 - III ZR 217/02
Die "Besitzeinweisungs" -Entschädigung für eine über den 3. Oktober 1990 hinaus fortdauernde Inanspruchnahme von Grundstücken für Zwecke der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin richtet sich nicht nach den Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers zum Zeitpunkt der erstmaligen Inanspruchnahme durch die frühere Besatzungsmacht, sondern nach den Nutzungsmöglichkeiten, die der Eigentümer ab dem 3. Oktober 1990 gehabt hätte.
Gesetz zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 3. Januar 1994 (BGBl. II S. 26) - NotenwechselG - Art. 4; LBG § 38 Abs. 4
