Rechtsprechung zu § 286 BGB a.F.
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BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02
Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.
BGB § 242
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BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03
a) Die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen - für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen - Eigenschaften des Kaufgegenstandes, die er kennt oder kennen muß. Der Käufer kann deshalb grundsätzlich keine Aufklärung über ganz entfernt liegende Risiken erwarten, die allenfalls dem Hersteller der Ware aufgrund dessen überragender Sachkunde bekannt sind.
b) Eine Pflicht zur Erkundigung beim Hersteller über die Eigenschaften des Kaufgegenstandes trifft den Verkäufer nur dann, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung hat oder haben muß.
BGB § 433
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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03
Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz
1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.
2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.
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BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.
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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02
Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden
Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02
a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a. F.
b) Nach § 988 BGB herauszugebende Gebrauchsvorteile stellen auch dann keine wiederkehrenden Leistungen i. S. d. § 197 BGB a. F. dar, wenn sie nach dem objektiven Mietzins zu berechnen sind.
c) Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen in § 258 ZPO einerseits und § 197 BGB a. F. andererseits ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Vorschriften nicht deckungsgleich.
BGB § 197 a. F.
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BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02
Dem Verpächter darf eine - flächengebundene oder flächenlose - Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtverhältnisses nur dann zurückübertragen werden, wenn er aktiver Milcherzeuger ist oder dies unmittelbar nach der Rückübertragung wird.
Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/ 92; MGVO § 7 Abs. 2 a
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BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02
Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsanspruchs der Klägerin für das Jahr 1999.
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BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02
Einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft zum Gegenstand hat, kann auch dann keine Wirkung gegen die Sondernachfolger gemäß § 10 Abs. 2 WEG beigelegt werden, wenn eine nur schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung begründet werden soll (hier: Verpflichtung, einem der Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer Teilfläche des gemeinschaftlichen Eigentums zu verschaffen).
WEG § 10 Abs. 2
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BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit
1. Wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO.
2. Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und können nicht einem früheren Zeitraum zugeordnet werden. Deshalb ist es für die Einordnung als Masseverbindlichkeit unerheblich, ob die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgereicht hätte, den Urlaubsanspruch durch Freistellung von der Arbeitspflicht zu erfüllen.
