Rechtsprechung zu § 287 BGB a.F.
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BGH, 26.07.2005 - X ZR 109/03

Eine rechtskräftige Verurteilung zur Herausgabe kann Bindungswirkung in einem Folgeprozeß entfalten, für den es als Vorfrage darauf ankommt, ob die zur Herausgabe verurteilte Partei die Herausgabe verweigern darf. Das Herausgabeurteil stellt für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bindend fest, daß der herausgabepflichtigen Partei kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Verweigerung der Herausgabe zustand. Das gleiche gilt für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Herausgabeklage und Schluß der mündlichen Verhandlung, in der über sie entschieden wurde, sofern in diesem Zeitraum keine relevanten Änderungen eingetreten sind und geltend gemacht werden (Fortentwicklung von BGH, Urt. v. 20. Februar 1998 - V ZR 319/ 96, NJW 1998, 1709; Urt. v. 9. Juli 1982 - V ZR 64/ 81, NJW 1983, 164; Urt. v. 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/ 83, NJW 1985, 1553).

ZPO § 322

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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04

Saarländisches Zusatzurlaubsgesetz - Auslegung "Privatwirtschaft"

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger in den Jahren 1998 bis 2000 Zusatzurlaub nach dem Saarländischen Gesetz betreffend Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vom 22. Juni 1950 (ABl. S. 759) (Zusatzurlaubsgesetz SL: ...

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BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn. Der 1946 geborene Kläger ist seit März 1985 als Gas-Wasser-Installateur bei der Beklagten beschäftigt. Nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 25. Februar 1985 umfaßt seine Tätigkeit die selbständige Ausführung von sanitären Anlagen auf ...

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BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02

Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe des Urlaubsanspruchs der Klägerin für das Jahr 1999.

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BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT-MTV) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr

1. Nach § 28 Abs. 3 EKT-MTV wird der Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf das dem Urlaubsjahr folgende Kalenderjahr übertragen und ist spätestens bis zum 30. Juni zu nehmen.

2. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Angestellte von Ersatzkassen, die im Urlaubsjahr an weniger Tagen gearbeitet haben, als ihnen tarifvertraglich Urlaubstage zustehen. Für diese Angestellten wird der Urlaub nur nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres übertragen.

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BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

Nach dem Saarländischen Gesetz Nr. 1436 erhalten Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen bereits zum Jahreswechsel 1999/ 2000 erfüllt haben, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 bis ausschließlich 50 v. H. im Rahmen der Besitzstandswahrung weiterhin drei Arbeitstage Zusatzurlaub. Das Fehlen entsprechender Regelungen für den öffentlichen Dienst läßt nicht den landesrechtlichen Anspruch auf Zusatzurlaub für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft entfallen.

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BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

Tarifliche Ausschlußfristen

1. Hängt ein Anspruch davon ab, daß der Arbeitnehmer einen Wunsch äußert, wird der Anspruch nicht vor Abgabe der entsprechenden Erklärung fällig.

2. Sind nach den Bestimmungen eines Tarifvertrags Ansprüche "gegenüber der Personalabteilung" oder einer "entsprechenden zuständigen Stelle" geltend zu machen, so reicht dafür die Geltendmachung gegenüber einem Prozeßbevollmächtigten des Arbeitgebers aus, soweit ein mit dem Anspruch in Zusammenhang stehender Prozeß geführt wird.

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