Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
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BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

1. Soweit sich das aus der Versorgungszusage ergibt, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Einhaltung des (externen) Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung.

2. Tarifliche Ausschlussfristen erfassen den Anspruch auf Einhaltung des Durchführungsweges, zB durch Abführung von Beiträgen, in aller Regel nicht.

3. § 18a BetrAVG regelt die Verjährung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche umfassend: Soweit keine regelmäßig wiederkehrenden Leistungen nach Satz 2 vorliegen, verjähren Ansprüche nach Satz 1 in dreißig Jahren. Ansprüche auf Einhaltung eines betriebsrentenrechtlichen Durchführungsweges fallen nicht unter Satz 2 der Bestimmung.

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BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen Nichtbeachtung einer "Stop-Loss-Order" eines Kunden

Tatbestand: Die Klägerin nimmt den Beklagten als ihren früheren Arbeitnehmer auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.

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BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

Ein Auszubildender unterliegt während des Bestandes des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er schadensersatzpflichtig.

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BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04

Zur Auslegung einer Provisionsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag, durch den dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen ist, für den Fall, dass er mit Zustimmung des Unternehmers außerhalb dieses Bezirks bzw. Kundenkreises tätig wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1971 - VII ZR 122/ 69, WM 1971, 563).

HGB § 87 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

a) Fernwärmeversorgungsunternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV sind auch Unternehmen, die Fernwärme nicht selbst herstellen, aber andere mit Fernwärme versorgen, die sie von Dritten beziehen.

b) § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV findet keine Anwendung auf den Einwand des Abnehmers, die von dem Versorgungsunternehmen geforderte Fernwärmevergütung entspreche nicht den für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden, wegen Fehlens einer ausdrücklichen Preisvereinbarung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV maßgeblichen Preisen.

AVBFernwärmeV §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 2 Satz 2, 30 Nr. 1

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BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

a) Das Athener Übereinkommen von 1974 findet auf das Binnenschiffahrtsrecht im Gebiet der ehemaligen DDR keine Anwendung.

b) Zur Auslegung von Art. 10 der Anlage zu § 664 HGB.

Anlage zu § 664 HGB; Art. 10 EinigungVtr Anlage I Kap. III Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1b, Nr. 4

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BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln der Sicherung und Besserung; Kosten des Maßregelvollzuges; Maßregelvollzug; Amtshilfe; Rechtshilfe; Vollstreckungshilfe; Kostenerstattung.

Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.

Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.

GVG § 164

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BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

Wird der Mieter verurteilt, einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zuzustimmen, wird seine Verpflichtung zur Zahlung der erhöhten Miete für die Zeit ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens erst mit Rechtskraft des Zustimmungsurteils fällig. Verzug mit den Erhöhungsbeträgen kann daher nicht rückwirkend eintreten, sondern erst nach Rechtskraft des Zustimmungsurteils begründet werden.

MHG § 2 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4; BGB § 558b Abs. 1 und 2 Satz 1, § 286

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BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

1. Für selbständige - auch als abstrakt oder konstitutiv bezeichnete - Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB, die bis zum 31. Dezember 2001 erklärt worden sind, galt das AGB-Gesetz. Die Bereichsausnahme "auf dem Gebiet des Arbeitsrechts" in § 23 Abs. 1 AGB-Gesetz fand keine Anwendung.

2. Wenn in derartigen Schuldversprechen oder -anerkenntnissen die Möglichkeit ausgeschlossen worden war, geltend zu machen, der ihnen zugrunde liegende Anspruch bestehe nicht, lag darin eine Abweichung von Regeln des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 2, § 821 BGB). Ein derartiger Ausschluss stellt sich als unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unzulässig (§ 9 Abs. 1 AGB-Gesetz, nunmehr § 307 Abs. 1 BGB).

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

Urlaubsabgeltung als Masseforderung

1. Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen, auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen.

2. Das gilt auch für tarifliche Urlaubsgeldansprüche, soweit sie vom Bestand des Urlaubsanspruchs abhängig sind.

3. Die Anmeldung von Masseforderungen zur Insolvenztabelle wahrt eine tarifliche Ausschlussfrist, die eine schriftliche Geltendmachung verlangt.

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