Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

1. Die Tarifvertragsparteien sind frei, den unbestimmten Rechtsbegriff der arbeitnehmerähnlichen Person i. S. d. § 12a TVG auszufüllen, wenn sie den Geltungsbereich von Tarifverträgen für diesen Personenkreis festlegen wollen.

2. Rundfunkgebührenbeauftragte können arbeitnehmerähnliche Personen i. S. v. § 12a TVG sein.

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 632/03

Chemieindustrie - Urlaubsvergütung für "Heiligabend"

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger für am 24. Dezember 2001 genommenen Urlaub den tariflichen Zuschlag zahlen muss.

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BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01

Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung.

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BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

1. Unterbleibt die in § 74 Abs. 1 HGB vorgesehene Übergabe der Originalurkunde über ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, soweit die dort ebenfalls vorgesehene Schriftform eingehalten ist.

2. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

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BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

Zur Verzinsungspflicht bei einem Schadensersatzanspruch, der inhaltlich auf Zahlung Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung gerichtet ist.

BGB § 249, § 291

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BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.

BGB § 242

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BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

Wird dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Befugnis eingeräumt, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, ist die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unwirksam.

InsO § 94, § 96 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

a) Die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auch im Fachhandel auf diejenigen - für den ihm bekannten Verwendungszweck bedeutsamen - Eigenschaften des Kaufgegenstandes, die er kennt oder kennen muß. Der Käufer kann deshalb grundsätzlich keine Aufklärung über ganz entfernt liegende Risiken erwarten, die allenfalls dem Hersteller der Ware aufgrund dessen überragender Sachkunde bekannt sind.

b) Eine Pflicht zur Erkundigung beim Hersteller über die Eigenschaften des Kaufgegenstandes trifft den Verkäufer nur dann, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung hat oder haben muß.

BGB § 433

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BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

a) Ein Kreditinstitut hat nach der Einlösung eines Schecks einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Scheckbegünstigten, wenn der Scheck von einem Mitarbeiter einer juristischen Person ausgestellt worden ist, dessen Kontovollmacht von einem geschäftsunfähigen Vertreter der juristischen Person erteilt worden und deshalb nichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 ff.; 152, 307 ff.).

b) Ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus ist grundsätzlich nicht gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu verzinsen.

BGB §§ 812, 818

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BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.

AGBG § 6

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