Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
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BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02

Zusätzliches Urlaubsgeld - Ausschlussfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision über zusätzliches Urlaubsgeld für das Jahr 1999.

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BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.

AGBG §§ 8, 9

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BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

Bei der korrigierenden Rückgruppierung erfüllt der Arbeitgeber seine Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er überhaupt einen Fehler bei der Bewertung der Tätigkeit (en) des Angestellten aufzeigt; vielmehr muss die Vermeidung des Fehlers zur Folge haben, dass dem Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (im Anschluss an Senat 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/ 96 - BAGE 88, 69 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 239; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/ 99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/ 99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

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BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02

Vergütung von Rufbereitschaft

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft gemäß § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT auch für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme der Arbeitsleistung während der angeordneten Rufbereitschaft.

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BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02

Eingruppierung einer Sonderschulpädagogin in Sachsen-Anhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin und ihre daraus folgende Vergütung.

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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis übernommen, entsteht keine neue Wartezeit gemäß § 3 Abs. 3 EFZG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

Übertragung von Teilurlaub

Will der Arbeitnehmer Teilurlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen, muß er dies noch im Urlaubsjahr verlangen. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Nicht ausreichend ist es, daß der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr darauf verzichtet, einen Urlaubsantrag zu stellen (insoweit Aufgabe von BAG 10. März 1966 - 5 AZR 498/ 65 - AP KO § 59 Nr. 2).

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BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

Die Bestimmung in einem Sozialplan, die Ansprüche auf Abfindungen wegen Verlusts des Arbeitsplatzes davon abhängig macht, daß der Arbeitnehmer wegen eines möglicherweise vorliegenden Betriebsteilübergangs den vermuteten Betriebsteilerwerber erfolglos auf Feststellung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses verklagt hat, ist regelmäßig unwirksam.

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BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

1. Die Vorhandwerkerzulage nach § 3 Abs. 2 TV LohngrV ist ein zum Monatsregellohn gehörender fester Bezügebestandteil. Sie ist deshalb gem § 4 Abs. 1 1. Alt. TV ATZ während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und damit auch während der Freistellungsphase des Blockmodells zur Hälfte zu zahlen.

2. Im Blockmodell tritt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung. Er hat während der Arbeitsphase Vorleistungen erbracht und hierdurch Entgeltteile erarbeitet, die nicht im Monat der Arbeitsphase ausgezahlt, sondern für die spätere Freistellungsphase angespart wurden.

3. Wird die Vorhandwerkerzulage vor Beginn der Freistellungsphase widerrufen, ist sie spiegelbildlich zur Arbeitsphase während der Freistellungsphase in hälftiger Höhe zu leisten.

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BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" für Betriebsrentner in Höhe von 150, 00 DM netto für das Jahr 2000.

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