Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
64
BGH, 20.02.2003 - IX ZR 81/02
1. Die 4 % ige Feststellungskostenpauschale gebührt der Insolvenzmasse auch für sicherungshalber abgetretene Forderungen, die nach Insolvenzeröffnung durch direkte Leistung an den absonderungsberechtigten Gläubiger getilgt werden.
2. Für sicherungshalber abgetretene Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung getilgt werden, gebühren der späteren Insolvenzmasse grundsätzlich weder Feststellungs- noch Verwertungskosten.
3. Das für das Eröffnungsverfahren erlassene insolvenzgerichtliche Verbot an Drittschuldner, an den (Insolvenz-) Schuldner zu zahlen, die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zum Forderungseinzug sowie das Gebot an die Drittschuldner, an den vorläufigen Verwalter zu zahlen, wirken von sich aus nicht gegenüber Sicherungsnehmern.
4. Eine Verzinsungspflicht nach § 169 Satz 2 InsO setzt voraus, daß gerade auch der anspruchstellende Gläubiger durch gerichtliche Anordnung an der Verwertung gehindert worden ist.
5. Das vom Insolvenzgericht für das Eröffnungsverfahren erlassene Zwangsvollstreckungsverbot hindert für sich Sicherungsnehmer nicht, ihre vertraglichen Rechte ohne Vollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen.
6. Verzinsung abgetretener Forderungen gebührt dem absonderungsberechtigten Sicherungsnehmer regelmäßig erst ab dem Tage nach dem Zahlungseingang, sofern sich der Insolvenzverwalter vom Berichtstermin an ordnungsgemäß um den Forderungseinzug bemüht hat.
7. Die Zinszahlungspflicht der Insolvenzmasse endet nicht schon mit der Verwertungshandlung, sondern erst mit der Auskehr des Erlöses an den Absonderungsberechtigten.
InsO §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 2 Nr. 3, 22, 23 Abs. 1 Satz 3, 159, 169, 170, 171
von
64
BGH, 12.02.2003 - XII ZR 23/00
Zu den Voraussetzungen einer als Erfüllung wirkenden Hinterlegung.
von
64
BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02
Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung einer anteiligen Sonderzuwendung.
von
64
BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
a) Ein Eröffnungsbeschluß, der den Schuldner nicht namentlich, sondern durch Bezugnahme auf ein Blatt der Akten bezeichnet, ist rechtlich fehlerhaft ergangen, jedoch wirksam, sofern die Person des Schuldners aus der Verweisung eindeutig zu entnehmen ist.
b) Vereinbart der Schuldner mit einem Dritten, dieser solle die geschuldete Zahlung an den Sozialversicherungsträger des Schuldners zur Tilgung einer fälligen Beitragsforderung vornehmen, bewirkt die Zahlung in der Regel eine inkongruente Deckung.
von
64
BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
Das Interesse des Arbeitnehmers an der Aufnahme einer Bestimmung zur auflösenden Bedingung in einem Arbeitsvertrag kann ein Sachgrund für die Vereinbarung sein.
von
64
BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund einer Befristung am 31. August 2000 geendet hat, sowie über Ansprüche des Klägers auf Krankenbezüge.
von
64
BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.
b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.
c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.
von
64
BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
Vertragsauslegung
Die Formulierung "Das Gehalt wird in Anlehnung an den BAT (für Gemeinden), VergGr IV a frei vereinbart und beträgt DM [Betrag] monatlich brutto" in dem Arbeitsvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber begründet für den Arbeitnehmer einen zeitdynamischen Entgeltanspruch nach dieser Vergütungsgruppe.
von
64
BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01
Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist
1. Ein Klageantrag, mit dem Zinsen in Höhe bestimmter "Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank" gefordert werden, ist - auch für die Vergangenheit - bestimmt genug.
2. Hat der Arbeitgeber einen tarifvertraglich vorgesehenen Vorschuß auf das Urlaubsgeld gezahlt, entsteht jedenfalls nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung ein Rückzahlungsanspruch, wenn die Entstehung des Urlaubsgeldanspruchs von der Urlaubsgewährung abhängig ist und der Urlaubsanspruch wegen einer ununterbrochenen Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums untergeht.
3. Dieser Anspruch unterliegt einer tariflichen Ausschlußfrist, innerhalb der "tarifliche Ansprüche" geltend zu machen sind.
von
64
BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die VergGr. II a BAT-O sowie - hilfsweise - über die Zahlung einer Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der VergGr. II a BAT-O und der VergGr. III BAT-O zuzüglich einer Amtszulage entsprechend Anlage IX des ...
