Rechtsprechung zu § 288 BGB a.F.
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BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 353/01
Tarifliches Urlaubsgeld und Mutterschutz
1. § 1 TV Urlaubsgeld Ang-O enthält eine Regelung, nach der der Anspruch auf das "Urlaubsgeld" entfällt, wenn eine werdende Mutter sich vor der Geburt entscheidet, die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG in Anspruch zu nehmen anstatt weiter zu arbeiten. Diese Regelung verstößt gegen die in Artikel 6 Abs. 4 GG festgelegte Schutzpflicht.
2. Der Verstoß hat zur Folge, daß der Anspruch auf die tarifliche Jahressonderleistung "Urlaubsgeld" auch bei Inanspruchnahme der Schutzfrist erhalten bleibt.
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BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Ausbildungsvergütung des Klägers.
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BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren. Sie dient aber nicht darüber hinaus zur Absicherung von erwarteten Steuervorteilen und Nutzungen.
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BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01
Sind nach den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung nur erwerbstätige Personen versicherungsfähig, so erlischt die Versicherungsfähigkeit eines in abhängiger Stellung tätigen Versicherten nicht schon mit der (Eigen- oder Fremd-)
Kündigung seines Arbeitsverhältnisses (Fortführung von BGH, Urteile vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/ 74 - VersR 1976, 431 und vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/ 96 - VersR 1997, 1133).
MB/ KT 94 § 15 lit. a
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BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
a) Zu den Voraussetzungen, unter denen das Führen von Vergleichsverhandlungen ein Anerkenntnis i. S. des § 208 BGB a. F. beinhaltet.
b) Die Vernehmung eines mittelbaren Zeugen bezüglich innerer Tatsachen bei einer bestimmten Person kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil nicht diese Person selbst als Zeuge benannt worden ist.
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BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01
Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der Beteiligung des Personalrats.
1. Der Personalrat hat gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG ("Geltendmachung von Ersatzansprüchen") mitzubestimmen, wenn die Dienststelle dem Beschäftigten kundtun will, dass sie einen bestimmten Anspruch gegen ihn für gegeben hält; auf eine Zahlungsaufforderung kommt es nicht an.
2. Der Beschluss der Einigungsstelle gilt im Fall der Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung.
HmbPersVG § 79 Abs. 2, § 81 Abs. 6, § 86 Abs. 1 Nr. 18; BAT § 70
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BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 29/01
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs
Die Bestimmung in § 2 Abs. 1 TV Urlaubsgeld, die auf eine Vollbeschäftigung des Angestellten am 1. Juli eines jeden Jahres abstellt, verfolgt nicht das Ziel, das tarifliche Urlaubsgeld für vollbeschäftigte Angestellte zu kürzen, die am 1. Juli wegen Erziehungsurlaub vorübergehend ihre Arbeitszeit verringert haben.
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BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die Vergütungsgruppe III BAT-O sowie die Zahlung einer Amtszulage.
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BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99 - Unikatrahmen
a) Eine Bearbeitung eines geschützten Werkes der bildenden Kunst kann ausnahmsweise auch dann gegeben sein, wenn dieses unverändert in ein neues "Gesamtkunstwerk" derart integriert wird, daß es als dessen Teil erscheint.
b) Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk im Sinne des § 14 UrhG setzt nicht notwendig voraus, daß das Werk selbst verändert wird. Der Vertrieb von Kunstdrucken eines Gemäldes in von dritter Hand bemalten Rahmen verletzt das Urheberpersönlichkeitsrecht, wenn Bild und Rahmen von unbefangenen Betrachtern ohne weiteres als ein "Gesamtkunstwerk" des Urhebers des Originalwerkes angesehen werden können.
c) Zur Frage der Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Verwertung der Bearbeitung und wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts in einem solchen Fall.
d) Bei der Bemessung des Schadensersatzanspruchs aus § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG auf Herausgabe des Verletzergewinns sind Ersatzzahlungen, die der Verletzer deshalb an seine Abnehmer geleistet hat, weil diese am Weitervertrieb der rechtsverletzenden Gegenstände gehindert sind, nicht abzuziehen.
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BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01
Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist
Tatbestand: Das klagende Land verlangt vom Beklagten die Teilrückzahlung einer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleisteten Abfindung.
