Rechtsprechung zu § 351 BGB a.F.
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BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00
Tatbestand: Die Parteien schlossen am 6. Februar 1997 einen Vertrag über die Lieferung von 4300 Stück Unterlagsbrettern aus Lärchenschnittholz für die Fertigung von Betonsteinen. In der Bestellung der Beklagten waren die gewünschten Eigenschaften der Bretter wie folgt angegeben:
