Rechtsprechung zu § 361a BGB a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
7
BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
Über einen Hilfsantrag ist regelmäßig auch zu entscheiden, wenn der Kläger den Hauptantrag für erledigt erklärt und es daraufhin zu keiner Entscheidung im Sinne des Hauptbegehrens kommt.
ZPO § 91a
von
7
BGH, 31.10.2002 - I ZR 132/00 - Widerrufsbelehrung IV
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet ist, ist allein auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Verbraucher von der Belehrung anläßlich ihrer Aushändigung und gegebenenfalls Unterzeichnung Kenntnis nehmen kann.
von
7
BGH, 04.07.2002 - I ZR 81/00
Tatbestand: Die Beklagte befaßt sich mit der Durchführung von Dachreparaturen und Fassadenverkleidungen. Am 13. Januar 1999 suchte einer ihrer Mitarbeiter einen Hauseigentümer unangemeldet in dessen Wohnhaus auf und bot ihm eine Fassadenplatten-Reinigung an. Auf dem von dem Mitarbeiter der ...
von
7
BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00 - Belehrungszusatz
Die einem Verbraucher mit dem Zusatz, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "nicht jedoch, bevor die auf Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung vom Auftraggeber abgegeben wurde", erteilte Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.
von
7
BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06
Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, dass im Falle des Widerrufs einer Darlehensvertragserklärung auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zustande kommt, ist auch dann keine unzulässige andere Erklärung i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a. F., wenn damit nur der nach dem Anlagemodell vorgesehene Beitritt des Verbrauchers zu einer Fondsgesellschaft gemeint sein kann (Ergänzung des Senatsurteils vom 24. April 2007 - XI ZR 191/ 06, WM 2007, 1118).
HWiG § 2 Abs. 1 Satz 3 a. F.
von
7
BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01 - Zeitschriftenabonnement im Internet
Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB (hier: Zeitschriftenabonnements), bei denen die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen, unterliegen nach § 505 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht dem Schriftformerfordernis des § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB.
UWG § 1; BGB § 491 Abs. 2 Nr. 1, § 505 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1
