Rechtsprechung zu § 463 BGB a.F.
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BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

a) Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.

b) Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.

BGB § 325

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BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

Eine mietvertragliche Regelung, durch die die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und die für ihre Erfüllung maßgebenden starren Fristen zwar in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind, zwischen diesen Klauseln aus der Sicht eines verständigen Mieters jedoch ein innerer Zusammenhang besteht, so daß sie als einheitliche Regelung erscheinen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/ 03).

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 535 Abs. 1 Satz 2; BGB § 536 a. F.; AGBG § 9 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1

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BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

Der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (hier: einer s. a. r. l. französischen Rechts) haftet nicht nach § 661a BGB persönlich für die Erfüllung einer von der Gesellschaft versandten Gewinnzusage oder vergleichbaren Mitteilung.

BGB § 661a

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BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.

WEG § 15 Abs. 1; BGB § 434 a. F.

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BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

Gelangt ein Berufungsgericht im Einzelfall trotz gleichen oder identischen Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als ein anderes gleich- oder höherrangiges Gericht, so begründet dies für sich allein nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt.

ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2

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BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/ 98, NJW 2000, 2018).

BGB § 463 Satz 1 a. F.

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BGH, 13.02.2003 - IX ZR 76/99

Zur Verpflichtung des Urkundsnotars, eine von den Vertragsparteien gewollte Abhängigkeit eines Vertrages von einem anderen in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen.

BNotO § 19

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BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02

Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i. s. d. §§ 459 ff. BGB a. F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.

BGB §§ 459 ff. a. F.

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BGH, 17.09.2002 - X ZR 248/00

Tatbestand: Die Klägerin bezog seit März 1987 von der Beklagten Kabel, die die Beklagte in Zusammenarbeit mit der B. GmbH nach deren Anforderungen entwickelt hatte. Den einzelnen Aufträgen lagen die Bestellvorschriften der B. GmbH sowie die darin in Bezug genommene B. -Norm und B. - Prüfvorschrift ...

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BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01

Tatbestand: Mit notariellem Vertrag vom 31. Dezember 1996 verkauften die Beklagten ein ihnen gehörendes Hausgrundstück unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für Größe, Güte und Beschaffenheit an die Kläger. Die Parteien vereinbarten, daß die im Grundbuch eingetragenen Belastungen, eine ...

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