Rechtsprechung zu § 634 BGB a.F.
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BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01
Nach dem fruchtlosen Ablauf der dem Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzten Frist ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, das Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung anzunehmen.
VOB/ B § 13 Nr. 5 Abs. 2 C; BGB a. F. § 633 Abs. 3; BGB n. F. § 636 i. V. m. § 323 Abs. 1; § 637
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BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00
1. Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.
2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.
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BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00
Tatbestand: Die Parteien schlossen am 6. Februar 1997 einen Vertrag über die Lieferung von 4300 Stück Unterlagsbrettern aus Lärchenschnittholz für die Fertigung von Betonsteinen. In der Bestellung der Beklagten waren die gewünschten Eigenschaften der Bretter wie folgt angegeben:
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BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren. Sie dient aber nicht darüber hinaus zur Absicherung von erwarteten Steuervorteilen und Nutzungen.
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BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00
Gegen ein geschäftsmäßiges Handeln bei der Einziehung einer zu diesem Zweck abgetretenen Forderung kann es sprechen, daß die Abtretung der Forderung dazu dienen soll, die prozessuale und materiell-rechtliche Position des Zessionars zu verstärken, der die Forderung zunächst als eigene geltend gemacht hat.
RBerG Art. 1 § 1
