Rechtsprechung zu § 651k BGB a.F.
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BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters "Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung." stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.

BGB §§ 307 Abs. 1, 651 a, 651 k

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BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags, nach der die Geltendmachung aller Ansprüche, auch solcher aus unerlaubter Handlung, nach Ablauf einer einmonatigen Frist grundsätzlich ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 9 AGBG a. F. (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) und ist deswegen unwirksam.

BGB § 651g a. F.; AGBG § 9 a. F.

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