Rechtsprechung zu § 681 BGB a.F.
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BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des Dienstherrn; Anspruch auf Rechenschaft; Schadenersatzanspruch; Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken; Verfallserklärung; Verjährung.
Hat ein Beamter für seine dienstliche Tätigkeit "Schmiergelder" entgegengenommen, so ist er verpflichtet, das Erlangte an seinen Dienstherrn herauszugeben, sofern im Strafverfahren nicht dessen Verfall angeordnet worden ist.
Für den Herausgabeanspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist.
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BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02
a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.
b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.
