Rechtsprechung zu § 15a VVG a.F.
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BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

In der Frachtführerhaftpflichtversicherung kann das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG in Versicherungsbedingungen wirksam abbedungen werden.

VVG § 6 Abs. 1 Satz 3, § 15a, § 187

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BGH, 05.07.2006 - IV ZR 105/05

§ 19 (1) Satz 3 VHB 98 räumt dem Versicherungsnehmer das unbefristete Recht ein, vom Versicherer einseitig die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens auch zu den tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchsgrundes zu verlangen.

Solange der Versicherungsnehmer dieses Recht noch nicht verloren hat, ist es dem Versicherer verwehrt, die Leistungsablehnung mit einer Belehrung zu verbinden, die die Frist des § 12 Abs. 3 VVG in Lauf setzt.

VVG § 12 Abs. 3; VHB 98 § 19 (1)

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BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02

Bei einer Versicherung fremder Interessen besteht kein Kündigungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern der Mitversicherte, ohne Repräsentant des Versicherungsnehmers zu sein, die Obliegenheitsverletzung begeht.

VVG § 6 Abs. 1

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BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

Die Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung kann grundsätzlich nicht beginnen, bevor der Versicherungsnehmer die nach den Versicherungsbedingungen für den Eintritt der Fälligkeit erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.

Ein früherer Verjährungsbeginn kommt - abgesehen von einer vorherigen Leistungsablehnung des Versicherers - nur in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer diese Mitwirkung treuwidrig unterläßt.

VVG §§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1; AUB 61 §§ 11, 13; BGB § 242 A

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BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

Fälligkeit des Versicherungsanspruchs im Sinne des § 12 III AUB 88 tritt auch mit der endgültigen Ablehnung von Versicherungsleistungen durch den Versicherer ein.

AVB f. Unfallversicherung (AUB 88) § 12 III

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BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

Die Mitteilung über die Leistungseinstellung nach § 7 (4) BB-BUZ ist nicht deshalb unwirksam, weil der Anspruchsberechtigte darin nicht auf "seine Rechte aus § 6" hingewiesen worden ist.

BB-BUZ § 7

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