Rechtsprechung zu § 21 VVG a.F.
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BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluß erhaltenen Prämien behalten darf.

GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40 Abs. 1

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BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

Zur Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs bei der Entgegennahme eines Versicherungsantrages durch den Agenten.

VVG § 16, BGB §§ 164, 242 A

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BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

Bei der vorläufigen Deckung in der Lebensversicherung ist folgende Klausel unwirksam: "Unsere Leistungspflicht ist - soweit nicht etwas anderes vereinbart ist - ausgeschlossen für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, die vor Unterzeichnung des Antrags erkennbar geworden sind, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden."

AVB f. Lebensversicherung vor § 1

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BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06

Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).

VVG § 16

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BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

Die Beweislast für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers im Sinne von § 18 VVG trägt der Versicherer.

VVG § 18

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