Rechtsprechung zu § 34a VVG a.F.
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BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.
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BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Als ein Ereignis im Sinne von § 4 (1) a) ARB 94 kommen nur Ursachen in Betracht, die von dem in Anspruch genommenen Haftpflichtigen zurechenbar gesetzt worden sind und den Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich gemacht haben.
AVB für Rechtsschutzversicherung § 4 (1) a) (ARB 94)
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BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97
Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende Klausel "Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt." hält einer Kontrolle an §§ 9, 11 Nr. 16 AGBG stand.
