Rechtsprechung zu § 35 VVG a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

a) Der Kautionsversicherungsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB.

b) Der Geschäftsbesorgungsvertrag erlischt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens insgesamt; dem Insolvenzverwalter steht kein Wahlrecht nach § 103 InsO zu.

c) Prämienansprüche des Kautionsversicherers für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können nicht insolvenzfest vereinbart oder gesichert werden.

d) § 41 InsO ist auf befristete Forderungen nicht analog anzuwenden.

InsO §§ 41, 103, 115, 116; BGB § 675

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht