Rechtsprechung zu § 38 VVG a.F.
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BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

1. Die Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel im Versicherungsvertrag schließt es nicht aus, dass die Vertragsparteien daneben einen Vertrag über vorläufige Deckung schließen.

2. Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer bei vereinbarter vorläufiger Deckung über die Rechtsfolgen einer verspäteten Zahlung der Erstprämie zu belehren.

VVG § 38, § 39 Abs. 1 Sätze 2 und 3

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BGH, 14.01.2004 - IV ZR 127/03

Der Anwendungsbereich des § 158i VVG erfaßt nicht den Fall, in dem das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles durch Kündigung beendet worden ist. Mit der Wirksamkeit der Kündigung verliert deshalb auch ein mitversicherter Kraftfahrzeugführer, der von der Kündigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung keine Kenntnis hat und auch nicht haben mußte, den Versicherungsschutz.

VVG § 158i i. d. F. vom 17. Dezember 1990

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BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

a) Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzverpflichtung) ist Hauptleistungspflicht des Haftpflichtversicherers; sie umfasst nach den AHB die Führung des Haftpflichtprozesses auf seine Kosten einschließlich der Auswahl und Beauftragung des Anwalts.

b) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig unmissverständlich zu erklären, ob er den bedingungsgemäß geschuldeten Rechtsschutz gewährt.

c) Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Vereinbarung, mit der die Abwehr des Anspruchs dem Versicherungsnehmer übertragen wird.

AHaftpflichtVB (AHB) § 3, § 5

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BGH, 12.12.2001 - IV ZR 124/00

Ergibt die Auslegung des in einer Abtretungsanzeige enthaltenen Widerrufs der Bezugsberechtigung, daß das Bezugsrecht nur insoweit widerrufen wird, als es den Rechten des Sicherungsnehmers entgegensteht, tritt es nur in dem durch den Sicherungszweck bestimmten Umfang hinter die Rechte des Sicherungsnehmers zurück und bleibt im übrigen voll wirksam. Beim Tod des Versicherungsnehmers erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung, soweit er die gesicherte Forderung übersteigt, unmittelbar ohne eine weitere Rechtshandlung des Sicherungsnehmers (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. März 1993 - IV ZR 267/ 91 - VersR 1993, 553).

VVG § 166

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BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98

Zu den Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG.

VVG § 39 Abs. 1

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BGH, 27.01.1999 - IV ZR 72/98

Der Verzug eines Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein sogenanntes Policendarlehen löst nicht die Rechtsfolgen des § 39 VVG aus.

VVG § 39

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BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R

Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte - Gesetzeslücke - Übergangsregelung - Stichtagsregelung - Gleichbehandlungsgebot

Es liegt weder eine von der Rechtsprechung zu schließende planwidrige Gesetzeslücke noch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, wenn die einmalige Befreiungsmöglichkeit von der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse nach § 85 Abs. 3a S 1 ALG ua allein auf das im Jahre 1994 erzielte Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen des Ehegatten abstellt, ohne zu berücksichtigen, daß dieses zB durch Wehrdienst oder andere nicht zu vertretende Umstände atypisch gemindert war.

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