Rechtsprechung zu § 5 VVG a.F.
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BGH, 10.03.2004 - IV ZR 75/03

Zu den Anforderungen an eine Genehmigung von Vertragsänderungen in Nachtragsversicherungsscheinen

VVG § 5 Abs. 2

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BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

Die Zurechnung der Kenntnis des Agenten setzt voraus, daß dieser bei der Entgegennahme des Antrags in Ausübung der Stellvertretung für den Versicherer tätig geworden ist. Daran fehlt es in der Regel, wenn der Agent dem Versicherer bei Antragstellung als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenübertritt.

VVG § 43

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BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

Die Beweislast für eine den schriftlichen Antrag ergänzende mündliche Willenserklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat.

VVG § 1; ZPO §§ 282 (Beweislast), 286 (G) a. F.; Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

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BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.

BGB §§ 566, 150 Abs. 2, 126 Abs. 2

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