Rechtsprechung zu § 61 VVG a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
24
BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

1. a) Ist streitig, ob vermietete Räume infolge Mietgebrauchs beschädigt sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht (nach § 278 BGB) haftet.

b) Da eine ergänzende Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrags des Vermieters einen konkludenten Regreßverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in denen der Wohnungsmieter einen Leitungswasserschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, kann in der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Gebäudeversicherung zu zahlen, keine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Leitungswasserschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gesehen werden.

2. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, den Gebäudeversicherer und nicht den Mieter auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt, ein Regreß des Versicherers gegen den Mieter ausgeschlossen ist und der Vermieter nicht ausnahmsweise ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter hat.

BGB § 242, § 276, § 548; BGB a. F. § 538

Volltext bei lexetius.com

12
von
24
BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

Die Kenntnis der nach Eintritt des Versicherungsfalles mitzuteilenden Umstände gehört zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit, den der Versicherer zu beweisen hat.

Steht fest, dass der Versicherungsnehmer zunächst Kenntnis von dem Versicherer mitzuteilenden Umständen hatte, wird vorsätzliches Handeln vermutet, wenn er diese dem Versicherer nicht vollständig mitteilt. Für seine Behauptung, die Kenntnis der betreffenden Umstände nachträglich durch eine tief greifende Bewusstseinsstörung verloren zu haben (hier: retrograde Amnesie), trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast.

VVG § 6 Abs. 3; AKB §§ 7 (I) Abs. 2 Satz 3, (V) Abs. 4

Volltext bei lexetius.com

13
von
24
BGH, 22.02.2006 - IV ZR 56/05

Das Verbot, Präklusionsgründe in der nächsten Instanz auszuwechseln, gilt unterschiedslos, ob den Gerichten bei der Entscheidung über die Zurückweisung ein Ermessen eingeräumt oder sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend ist.

ZPO §§ 531 Abs. 1, 296

Volltext bei lexetius.com

14
von
24
BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.

Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen lassen.

VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20 Nr. 1d

Volltext bei lexetius.com

15
von
24
BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04

1. Enthalten Allgemeine Versicherungsbedingungen (hier in einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung) eine Klausel, nach der der Versicherer von der Leistung frei wird, wenn der Versicherungsfall infolge der vorsätzlichen Ausführung oder des strafbaren Versuchs eines Vergehens oder Verbrechens durch die versicherte Person eintritt, so werden die gesetzlichen Straftatbestände Tatbestandsmerkmale der versicherungsvertraglichen Ausschlußregelung; dabei hat sich die zivilrechtliche Bewertung des Verhaltens des Versicherten nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu richten.

2. War die versicherte Person zur Zeit des Versicherungsfalls Jugendlicher (§ 1 Abs. 2 JGG), so kommt es für die Leistungsfreiheit auch auf seine Verantwortlichkeit im Sinne des § 3 JGG an.

AVB Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Leistungsausschluß wegen Straftat der versicherten Person); JGG § 3

Volltext bei lexetius.com

16
von
24
BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04

a) § 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 265 StVO ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

b) Zu den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 AKB.

BGB § 823; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 265; AKB § 15 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

17
von
24
BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, daß der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluß erhaltenen Prämien behalten darf.

GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

18
von
24
BGH, 02.03.2005 - IV ZR 212/04

Der gesetzliche Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG dient dem Schutz aller Grundpfandgläubiger, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 VVG privilegiert sind. Er greift unabhängig davon ein, ob der Versicherer die von ihm geschuldete Leistung an den vorrangigen Grundpfandgläubiger ganz oder nur zum Teil erbracht hat.

VVG §§ 102, 104; BGB § 1127

Volltext bei lexetius.com

19
von
24
BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

In der Frachtführerhaftpflichtversicherung kann das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG in Versicherungsbedingungen wirksam abbedungen werden.

VVG § 6 Abs. 1 Satz 3, § 15a, § 187

Volltext bei lexetius.com

20
von
24
BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 137/01

Versicherungsmißbrauch in der betrieblichen Altersversorgung

Die Vermutung des Versicherungsmißbrauchs nach § 7 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG ist gerechtfertigt, wenn auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ernsthaft damit zu rechnen war, daß die erteilte Versorgungszusage nicht erfüllt werde.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht