Rechtsprechung zu § 127 ZPO a.F.
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BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02

Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, ist bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts nach Wahl des Antragstellers zwingend. Dies gilt auch, wenn die antragstellende Partei (hier: Insolvenzverwalter) selbst Rechtanwalt ist.

ZPO § 121 Abs. 1

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