Rechtsprechung zu § 175 ZPO a.F.
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BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02
1. Die öffentliche Bekanntmachung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses schließt den Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte (im Streitfall an den Schuldner) jedenfalls nicht aus, soweit für diese Rechtsmittelfristen in Lauf gesetzt werden.
2. Die Zustellungserleichterung durch Aufgabe zur Post ist nicht im Sinne einer Rechtsgrundverweisung auf die §§ 213, 175 ZPO a. F. zu verstehen.
