Rechtsprechung zu § 271 ZPO a.F.
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.

ZPO § 269 Abs. 3, § 344

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht