Rechtsprechung zu § 271 ZPO a.F.
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BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03
Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.
