Rechtsprechung zu § 278 ZPO a.F.
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BGH, 24.02.2003 - II ZR 322/00
Die Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts gebietet es, die Parteien auf Widersprüche zwischen ihrem schriftsätzlichen Vortrag und den dazu eingereichten Unterlagen hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu deren Ausräumung zu geben.
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BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00
Erkennbar mehrdeutigen Parteivortrag muß das Gericht zum Anlaß nehmen, sein Fragerecht auszuüben, damit der Partei eine Klarstellung ihres Vorbringens ermöglicht wird.
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BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06
Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung
Durch einen gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (nunmehr § 278 Abs. 6 Satz 1 2. Alternative ZPO) wird die für Aufhebungsverträge und Befristungsabreden erforderliche Schriftform (§ 623 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG) gewahrt.
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BGH, 06.05.2004 - III ZR 297/03
Zur Pflicht des Gerichts, Tatsachenvortrag zu berücksichtigen, den eine Partei im Anschluß an einen in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis (hier: zur Zulässigkeit der Klage) innerhalb einer ihr vom Gericht nachgelassenen Frist in das Verfahren eingeführt hat.
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BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04
a) Zur Beschränkung einer Revisionszulassung "hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs".
b) Kommt es gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BGB auf den Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls an, bleibt der Wert des dem Erblasser bei vorheriger Grundstücksübertragung vorbehaltenen Wohnrechts unberücksichtigt (Bestätigung von BGHZ 118, 49).
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BGH, 08.03.2004 - II ZR 316/01
Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Aktivlegitimation des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH im Hinblick auf eine durch Selbstkontrahieren an sich abgetretene Forderung der Gesellschaft.
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BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Weist der Richter nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Beklagten mit der Zustellung der Anspruchsbegründungsschrift darauf hin, daß der Anspruch verjährt sei, besteht Grund, ihn abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Hinweis zwar an den Kläger gerichtet, aber auch dem Beklagten zuzustellen ist.
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BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
a) Die Grundsätze zur Einlassungsobliegenheit des Fixkostenspediteurs kommen auch nach Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 zur Anwendung.
b) Bei einem völlig ungeklärten Schadenshergang ist der Fixkostenspediteur grundsätzlich verpflichtet, detailliert zum Organisationsablauf in seinem Betrieb und zu den von ihm gegen einen Verlust von Transportgut eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen vorzutragen. Kommt er dem nicht einmal ansatzweise nach, läßt das im allgemeinen den Schluß darauf zu, daß der eingetretene Schaden durch Leichtfertigkeit i. S. von § 435 HGB und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, verursacht wurde.
c) Die Berücksichtigung eines mitwirkenden Schadensbeitrages nach § 425 Abs. 2 HGB kommt auch dann in Betracht, wenn dem Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden i. S. von § 435 HGB anzulasten ist.
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BGH, 15.05.2003 - I ZR 217/00 - Sanfte Schönheitschirurgie
Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Zeitungsanzeigen, mit denen für ambulante ärztliche Leistungen (insbesondere im Bereich der Schönheitschirurgie) geworben wurde.
UWG § 1; ÄBerufsO BW 1997 § 27 (i. d. F. der Bekanntmachung v. 10. 4. 2003)
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BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02
Außerordentliche Kündigung
Tatbestand: Der 1950 geborene Kläger (geschieden, ein Kind) ist seit 1969 bei den US-Streitkräften beschäftigt, und zwar bei der Dienststelle European Stars & Stripes (ES & S), die eine Zeitung für Truppenangehörige herstellt und vertreibt. Er war zuletzt als Druckereimechaniker-Vorarbeiter ...
