Rechtsprechung zu § 296a ZPO a.F.
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BGH, 25.11.2003 - X ZR 159/00 - Naßreinigung
Hat der Berufungskläger seinen Sachvortrag in der Berufungsinstanz nicht beschränkt, so sind Angriffs- und Verteidigungsmittel, die in den Tatbestand des angefochtenen Urteils eingegangen sind, durch die auch stillschweigend mögliche Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil vorgetragen; ihre ausdrückliche Wiederholung ist entbehrlich.
ZPO § 537 a. F.
